ECS begrüßt die von der EU geplanten Verschärfungen zur Bekämpfung von Greenwashing.
ECS Climate Solutions sieht sich in seinem Vorgehen bestärkt, nur für jene Unternehmen die durch ECS Klimaprojekte nachweislich erfolgte Klimakompensation im jeweiligen Ausmaß zu attestieren, welche eine aktuelle, unabhängige und normgerecht erstellte CO2 Bilanz, sowie einen realistischen Reduktionsplan vorlegen können.
„CO2 neutral“, klimaneutral“ oder ähnliche green claims wird es auch weiterhin nicht von ECS geben.

Mehr Verbraucherschutz für eine erfolgreiche grüne Transformation
Mit großer Mehrheit stimmte das Plenum dem Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zuge der grünen Transformation zu. Das Hauptziel besteht darin, den Konsument:innen dabei zu helfen, faktenbasierte umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen, und gleichzeitig Unternehmen zu fördern, welche tatsächlich nachhaltiger agieren und Klimaschutz ernst nehmen.
Verbot irreführender Werbung und allgemeiner, substanzloser Umweltaussagen
Das vom Parlament genehmigte Verhandlungsmandat sieht vor, die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ zu verbieten, wenn diese nicht mit detaillierten Belegen versehen sind.
Ziel ist es außerdem, so genannte „green claims“ zu verbieten, die ausschließlich auf CO2-Kompensationssystemen basieren, ohne dass es auch zu Einsparungen auf Seiten des kompensierenden Unternehmen kommt. Andere irreführende Praktiken, wie z. B. Behauptungen über das gesamte Produkt, wenn die Kompensation nur für einen Teil davon zutrifft, oder die Aussage, dass ein Produkt eine bestimmte Zeit lang haltbar ist oder mit einer bestimmten Intensität verwendet werden kann, wenn dies nicht der Fall ist , wird ebenfalls verboten werden. Um die Produktinformation zu vereinfachen, schlagen die Abgeordneten vor, nur die Verwendung von Nachhaltigkeitskennzeichnungen zuzulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden erstellt wurden.
Auch die vorzeitige Obsoleszenz, also das planmäßige Kaputtgehen gewisser Teile von Produkten soll verboten werden und die Verwendung herstellerunabhängiger Ersatzteile zur Reparatur ermöglicht werden.






